Wortbildmarke

Ein Logo ist ein visuelles Symbol oder eine grafische Darstellung, die dazu dient, eine Marke eindeutig zu identifizieren und wiedererkennbar zu machen. Ein Logo spielt eine zentrale Rolle im Branding und dient als erstes Erkennungsmerkmal in der Öffentlichkeit.

Das GURGL-Logo besteht immer aus dem Kombinations-Logo ÖTZTAL-GURGL. Das Logo wird bei allen Anwendungen verwendet, die den Ort Obergurgl-Hochgurgl betreffen.
Die Ausrichtung ist stets links oben.

Logo Farben

Es wird ausschließlich in den definierten Farben (Ötztal Rot und Gurgl Blau) abgebildet.
Einzige Ausnahme: Einfarbiger Druck und Sponsoring, siehe Kapitel Sponsoring.

Ötztal Rot:
Gurgl Blau:
CMYK
RGB
HEX
PANTONE
0 | 100 | 63 | 29
176 | 9 | 50
#B00932
201 C
100 | 85 | 0 | 50
20 | 35 | 90
#151847
2758 C

Weissraum

Der Weißraum oder Safe Space eines Logos umgibt und schützt das Logo. Dieser Bereich stellt sicher, dass das Logo nicht durch andere Grafiken, Texte oder Elemente überladen oder abgelenkt wird, und hilft, die Wirkung sowie die Wiedererkennbarkeit des Logos zu optimieren.

Der Weißraum um das Logo beträgt immer
mindestens die Hälfte der Logohöhe (1/2 h)

Do's & Dont's

In der Anwendung des Logos gibt es gewisse Regeln, die stets zu befolgen sind.

Das Logo darf nicht gekippt, gespiegelt, verzerrt oder umgefärbt werden.

Sponsoring

Bevor unsere Marken als Sponsor auftreten, muss die interne Freigabe erfolgt und die entsprechende Information an die zuständige Stelle weitergegeben worden sein. Erst nach dieser Freigabe dürfen unsere Logos als Sponsoren-Logos verwendet und kommuniziert werden. 
Die Logos dürfen nicht als Absenderkennzeichnung verwendet werden, sondern müssen eindeutig als Sponsoren-Logo erkennbar sein – beispielsweise in einer Sponsorenleiste am Seitenende oder innerhalb einer Sponsorenübersicht. 

Bei der Verwendung unserer Logos sind die Corporate-Design-Richtlinien strikt einzuhalten. Dazu zählen insbesondere:
 Einhaltung des definierten Weißraums und des Mindestabstands,
 keine Kombination mit anderen Logos,
 keine Verzerrung, Spiegelung, Neufärbung oder sonstige Veränderung der Logos. 

Bitte hierzu Do’s and Dont's sowie die geltenden Nutzungsrechte und Gestaltungsrichtlinien beachten.


Im Optimalfall wird im Sponsoring immer das farbige Ötztal-Gurgl-Logo verwendet.
Die monochromen Varianten kommen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz.

Ausnahme

AUDI FIS SKIWELTCUP GURGL

Um eine maximale Sichtbarkeit des Logos auch in der TV-Übertragung des AUDI FIS SKIWELTCUP GURGL zu gewährleisten, gilt für dieses Event eine einmalige Ausnahme bei der Logo-Verwendung: Es wird ausnahmsweise nur der Gurgl-Schriftzug ohne das Ötztal-Logo eingesetzt. Je nach Hintergrund kommt der Gurgl-Schriftzug dabei in positiver oder negativer Variante zum Einsatz.

Nutzungsrecht

ÖTZTAL TOURISMUS ist Inhaberin der bei zahlreichen nationalen Patentämtern sowie internationalen Organisationen aufrecht registrierten Wortbildmarken „ÖTZTAL“, „SÖLDEN“sowie „GURGL“ (Lizenzgegenstände) und ist daher berechtigt, alle an den Logos „ÖTZTAL“, „SÖLDEN“ sowie „GURGL“ bestehenden Immaterialgüterrechte (Urheber-, Leistungsschutz- undMarkenrecht) als Lizenzgeber auszuwerten.

Mit Unterzeichnung einer separaten Vereinbarung räumt ÖTZTAL TOURISMUS (Lizenzgeber)Interessierten (Lizenznehmer) das nicht exklusive Recht – einfache Werknutzungsbewilligung gem. § 24 Abs. (1) UrhG – zur Nutzung der offiziellen Logos „ÖTZTAL“, „SÖLDEN“ sowie „GURGL“mit folgenden Auflagen ein.

1. ausschließlich für Werbezwecke
Als Werbezwecke gelten die Verwendung der Lizenzgegenstände durch den Lizenznehmer selbst im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Imagewerbung (Plakate, Inserate) des Lizenznehmers sowie seiner allgemeinen Kommunikationsmaßnahmen (Briefpapier, Visitenkarten, Hausprospekte) sowie im Rahmen seines Internetauftritts (dies jedoch ausschließlich mit gleichzeitiger Verlinkung der jeweils verwendeten Logos „ÖTZTAL“ auf www.oetztal.com, „SÖLDEN“ auf www.soelden.com sowie „GURGL“ auf www.gurgl.com. Jede andere Verwendung der Lizenzgegenstände ist unzulässig.

2. nicht für Merchandising
Insbesondere untersagt ist jedoch jegliche Verwendung des Lizenzgegenstandes für Merchandising-Artikeln – und hierbei insbesondere für Textilien – und sonstige Produkte, die zum Verkauf bestimmt sind sowie deren Verpackungen. Sollte seitens des Lizenznehmers eine solche Nutzung angestrebt werden, ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.

3. Die Logos sind ausschließlich freistehend
Jede unmittelbare oder mittelbare Kombination mit einem anderen Zeichen, Logo, Unternehmensbezeichnung, Kennzeichen oder einer registrierten Marke ist ausnahmslos unzulässig. Ebenso unzulässig ist die Aufnahme des Lizenzgegenstandes in eigene Marken oder Unternehmensbezeichnungen des Lizenznehmers.

4. Die Logos sind gemäß der Corporate Design Richtlinien zu verwenden
Der Einsatz ist nach Maßgabe der grafischen Bestimmungen von ÖTZTAL TOURISMUS (Corporate Design Richtlinien) zu verwenden.

5. Genehmigungsverfahren
Um eine einheitliche Verwendung des Lizenzgegenstandes sicherzustellen, ist jede Nutzung des Lizenzgegenstandes spätestens 2 Wochen vor Durchführung dem Lizenzgeber zur Genehmigung vorzulegen. Wird der geplanten Nutzung vom Lizenzgeber nicht binnen 5 Werktagen ab Einlangen der Unterlagen schriftlich (wobei E-Mail ausreicht) widersprochen, so gilt sie als erteilt. Sollte der Lizenznehmer (z.B. als Agentur) im Auftrag Dritter produzieren, gewährleistet er die Einhaltung dieser Anwendungsvorgaben durch den Dritten und wird außerdem dafür sorgen, dass der Dritte Lizenznehmer wird.

6. Widerruf der Genehmigung bei Verstößen
Die Vereinbarung kann jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn seitens des Lizenznehmers ein Verstoß gegen die Vereinbarung vorliegt, eine missbräuchliche Verwendung des Lizenzgegenstandes vorgenommen wird oder dem Lizenzgeber die Geschäftsgebarung des Lizenznehmers als dem Image der Marken von ÖTZTAL TOURISMUS abträglich erscheint. Mit dem Einlangen der entsprechenden Mitteilung beim Lizenznehmer ist jede weitere Verwendung des Lizenzgegenstandes unzulässig.

7. Schadenersatz
Ein Verstoß gegen diese Bedingungen kann zu Schadenersatzforderungen führen.