das logo
Ein Logo ist ein visuelles Symbol oder eine grafische Darstellung, die dazu dient, eine Marke eindeutig zu identifizieren und wiedererkennbar zu machen. Ein Logo spielt eine zentrale Rolle im Branding und dient als erstes Erkennungsmerkmal in der Öffentlichkeit.
Das Bike Republic Sölden Logo tritt in der Regel immer in Kombination mit dem Ötztal/Sölden Logo auf – insbesondere bei Hauptsujets. Bei digitalen Anwendungen wie zum Beispiel Social-Media-Postings kann das Sölden Logo entfallen.

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Sölden
Logo

Das Sölden-Logo besteht immer aus dem Kombinations-Logo ÖTZTAL-SÖLDEN.
Die Ausrichtung ist stets links oben.
Logo Farben
Es wird ausschließlich in den definierten Farben (Ötztal Rot und Sölden Blau) abgebildet.
Einzige Ausnahme: Einfarbiger Druck und Sponsoring, siehe Kapitel Sponsoring.
RGB
HEX
PANTONE
176 | 9 | 50
#B00932
201 C
0 | 100 | 175
#0064AF
300 C
Weissraum
Der Weißraum oder Safe Space eines Logos umgibt und schützt das Logo. Dieser Bereich stellt sicher, dass das Logo nicht durch andere Grafiken, Texte oder Elemente überladen oder abgelenkt wird, und hilft, die Wirkung sowie die Wiedererkennbarkeit des Logos zu optimieren.

Der Weißraum um das Logo beträgt immer
mindestens die Hälfte der Logohöhe (1/2 h).
Do's & Dont's
In der Anwendung des Logos gibt es gewisse Regeln, die stets zu befolgen sind.

Das Logo darf nicht gekippt, gespiegelt, verzerrt oder umgefärbt werden.

Bike Republic
sölden logo
Das Bike Republic Sölden Logo wird in der Regel 4-farbig (4c) eingesetzt und darf ausschließlich in diesen definierten Farben verwendet werden.
Das Logo darf nicht verändert, verzerrt oder in anderen Farbkombinationen dargestellt werden. Es steht als zentrales Erkennungsmerkmal für die Marke und garantiert einen konsistenten, hochwertigen Markenauftritt.
In Ausnahmefällen – zb bei Merchandise-Produkten oder Anwendungen, die nur eine Farbe zulassen – kann das Logo auch in Schwarz, Weiß oder Gold eingesetzt werden.



Nutzungsrecht
ÖTZTAL TOURISMUS ist Inhaberin der bei zahlreichen nationalen Patentämtern sowie internationalen Organisationen aufrecht registrierten Wortbildmarken „ÖTZTAL“, „SÖLDEN“sowie „GURGL“ (Lizenzgegenstände) und ist daher berechtigt, alle an den Logos „ÖTZTAL“, „SÖLDEN“ sowie „GURGL“ bestehenden Immaterialgüterrechte (Urheber-, Leistungsschutz- undMarkenrecht) als Lizenzgeber auszuwerten.
Mit Unterzeichnung einer separaten Vereinbarung räumt ÖTZTAL TOURISMUS (Lizenzgeber)Interessierten (Lizenznehmer) das nicht exklusive Recht – einfache Werknutzungsbewilligung gem. § 24 Abs. (1) UrhG – zur Nutzung der offiziellen Logos „ÖTZTAL“, „SÖLDEN“ sowie „GURGL“mit folgenden Auflagen ein.
1. ausschließlich für Werbezwecke
Als Werbezwecke gelten die Verwendung der Lizenzgegenstände durch den Lizenznehmer selbst im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Imagewerbung (Plakate, Inserate) des Lizenznehmers sowie seiner allgemeinen Kommunikationsmaßnahmen (Briefpapier, Visitenkarten, Hausprospekte) sowie im Rahmen seines Internetauftritts (dies jedoch ausschließlich mit gleichzeitiger Verlinkung der jeweils verwendeten Logos „ÖTZTAL“ auf www.oetztal.com, „SÖLDEN“ auf www.soelden.com sowie „GURGL“ auf www.gurgl.com. Jede andere Verwendung der Lizenzgegenstände ist unzulässig.
2. nicht für Merchandising
Insbesondere untersagt ist jedoch jegliche Verwendung des Lizenzgegenstandes für Merchandising-Artikeln – und hierbei insbesondere für Textilien – und sonstige Produkte, die zum Verkauf bestimmt sind sowie deren Verpackungen. Sollte seitens des Lizenznehmers eine solche Nutzung angestrebt werden, ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.
3. Die Logos sind ausschließlich freistehend
Jede unmittelbare oder mittelbare Kombination mit einem anderen Zeichen, Logo, Unternehmensbezeichnung, Kennzeichen oder einer registrierten Marke ist ausnahmslos unzulässig. Ebenso unzulässig ist die Aufnahme des Lizenzgegenstandes in eigene Marken oder Unternehmensbezeichnungen des Lizenznehmers.
4. Die Logos sind gemäß der Corporate Design Richtlinien zu verwenden
Der Einsatz ist nach Maßgabe der grafischen Bestimmungen von ÖTZTAL TOURISMUS (Corporate Design Richtlinien) zu verwenden.
5. Genehmigungsverfahren
Um eine einheitliche Verwendung des Lizenzgegenstandes sicherzustellen, ist jede Nutzung des Lizenzgegenstandes spätestens 2 Wochen vor Durchführung dem Lizenzgeber zur Genehmigung vorzulegen. Wird der geplanten Nutzung vom Lizenzgeber nicht binnen 5 Werktagen ab Einlangen der Unterlagen schriftlich (wobei E-Mail ausreicht) widersprochen, so gilt sie als erteilt. Sollte der Lizenznehmer (z.B. als Agentur) im Auftrag Dritter produzieren, gewährleistet er die Einhaltung dieser Anwendungsvorgaben durch den Dritten und wird außerdem dafür sorgen, dass der Dritte Lizenznehmer wird.
6. Widerruf der Genehmigung bei Verstößen
Die Vereinbarung kann jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn seitens des Lizenznehmers ein Verstoß gegen die Vereinbarung vorliegt, eine missbräuchliche Verwendung des Lizenzgegenstandes vorgenommen wird oder dem Lizenzgeber die Geschäftsgebarung des Lizenznehmers als dem Image der Marken von ÖTZTAL TOURISMUS abträglich erscheint. Mit dem Einlangen der entsprechenden Mitteilung beim Lizenznehmer ist jede weitere Verwendung des Lizenzgegenstandes unzulässig.
7. Schadenersatz
Ein Verstoß gegen diese Bedingungen kann zu Schadenersatzforderungen führen.
Download
Alle Logo-Varianten für Print und Digital stehen unter folgendem Link zur Verfügung:
Download Sölden LogoDownload BRS Logo